Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende Aussetzung eines Beschlusses erwirkt, so können die übrigen Wohnungseigentümer, gegen die die einstweilige Verfügung unter der Geltung des bis zum 30.11.2020 anwendbaren Rechts ergangen ist, den der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Artikel lesen