Jemen

From Ramstein – with Bomb

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts besteht kein Individualanspruch ausländischer Staatsangehöriger auf ein weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der US-Air Base Ramstein.

Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der Bundesrepublik

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