Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland eine im Zusammenhang mit der Durchführung von Einsätzen bewaffneter Drohnen durch die Vereinigten Staaten von Amerika in der Republik Jemen unter Nutzung
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