Grunderwerbsteuer auf die Bauerrichtungskosten

Der Bundesfinanzhof hat weiterhin keine Bedenken gegen die Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht und die hierdurch ggfs. erfolgende Einbeziehung von Bauerrichtungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage.

Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs, nach dem sich gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. §

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