Für die Zuerkennung des Prädikats Eiswein wird vorrausgesetzt, dass die Weintrauben bei der Lese und Kelterung bei einer Mindesttemperatur von -7° C über einen längeren Zeitraum von annähernd 10 bis 12 Stunden gefroren sind.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht
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