ElektroGKostV nichtig?

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Kostenbescheid der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), mit dem Gebühren für die Registrierung eines Herstellers nach dem ElektroG und für eine erforderliche Garantieprüfung erhoben wurden, in jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden,

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Ein Schuh ist kein Elektrogerät

Ein Schuh ist ein Schuh und kein Elektrogerät. Für diese Erkenntnis bedurfte es jetzt allerdings eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit den darin geregelten Herstellerpflichten nicht für einen

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