Hörsaal

Die abgelehnte „Entfristung“ des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin

Ist gesetzlich geregelt, dass ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit „fortgesetzt“ werden kann, begründet die Ablehnung eines entsprechenden Entfristungsantrags wegen Nichtbewährung ggf. ein Rehabilitierungsinteresse.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit war die klagende Professorin

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