Nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation (Immunitätenprotokoll -PPI-) sind u.a. die in Art. 14 PPI genannten Bediensteten des EPA für die von der Europäischen Patentorganisation (EPO) gezahlten Gehälter und
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