Eine ausgebildete Logopädin kann eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen.
Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem
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