Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter nach § 19 Abs. 2 Satz 1 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel
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