Ein Anwalt ohne Telefax

Das Bundesarbeitsgericht neigt zu der Auffassung, dass Rechtsanwälte nach der verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kein Faxgerät mehr zum Zwecke der Ersatzeinreichung von Schriftsätzen an das Gericht vorhalten müssen.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist dem Kläger am 12.12.2023 zugestellt worden.

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Aktenstapel

Ersatzeinreichung – und die Glaubhaftmachung

Zur Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf es der anwaltlichen Versicherung des Scheiterns einer oder mehrerer solcher Übermittlungen nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs

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