Der Rechtsprechung des Gerichtshofs lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass der wegen des Vertriebs von Originalmarkenware aus einer Marke Inanspruchgenommene, der sich auf die Erschöpfung des Markenrechts beruft, den Nachweis für die tatsächliche Gefahr der Abschottung der nationalen Märkte
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