Ein für die prozessvertretende DGB Rechtsschutz GmbH handelnde Rechtssekretär kann die Revision formwirksam ohne Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs -oder anderer Anwendungen des Elektronischen Rechtsverkehrs- zurücknehmen, wenn er weder als Syndikusrechtsanwalt zugelassen noch in entsprechender Funktion für die DGB Rechtsschutz
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