Frankfurt

Mitbestimmung in der Societas Europaea

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Rechtsfrage zur Unternehmensmitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) vorgelegt:

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Frage ersucht:

Ist § 21 Abs.

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