Die Verwertung von „EncroChat“-Daten in einem wegen Cannabis-Handels geführten Strafverfahren ist zulässig.
So hat aktuell der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Berlin I aufgehoben, soweit dieses den Angeklagten freigesprochen hat. Das Landgericht hatte den Angeklagten
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