Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu der Frage ersucht, ob das Unionsrecht der deutschen Gerichtsbarkeit in Streitigkeiten zwischen den Europäischen Schulen und den dort angestellten Lehrbeauftragten entgegensteht. Für den gemeinsamen Unterricht der Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften wurden 1957 die sog. Europäischen Schulen
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