Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen hat im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer damit einhergehenden Exhumierung regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurückzutreten.
Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall begehrt
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