Für ein über 18 Jahre altes Kind, das -wie die Tochter der Klägerin im streitigen Zeitraum Januar bis Juli 2011- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird, besteht nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4
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Nachdiplomierung von Fachschulabschlüssen in Sachsen-Anhalt
Auch weiterhin erfolgt keine Nachdiplomierung von nach dem 31.12 1990 erworbenen Fachschulabschlüssen in Sachsen-Anhalt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wies jetzt eine entsprechende Klage einer Absolvention der Agraringenieurschule in Naumburg ab. Die Klägerin hatte von 1988 bis 1991 an der Agraringenieurschule in Naumburg in der Fachrichtung Landwirtschaft studiert. Nach Erwerb
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