Für ein über 18 Jahre altes Kind, das -wie die Tochter der Klägerin im streitigen Zeitraum Januar bis Juli 2011- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird, besteht nach § 62 Abs. 1, §
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Für ein über 18 Jahre altes Kind, das -wie die Tochter der Klägerin im streitigen Zeitraum Januar bis Juli 2011- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird, besteht nach § 62 Abs. 1, §
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Auch weiterhin erfolgt keine Nachdiplomierung von nach dem 31.12 1990 erworbenen Fachschulabschlüssen in Sachsen-Anhalt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wies jetzt eine entsprechende Klage einer Absolvention der Agraringenieurschule in Naumburg ab.
Die Klägerin hatte von 1988 bis 1991 an der
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