Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über urheberrechtliche Beteiligungsansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 zu entschieden. Anlass hierfür war die Klage der Tochter eines im Jahr 1966 verstorbenen Abteilungsleiters der Rechtsvorgängerin der Porsche AG. Dieser war im Rahmen seiner Tätigkeit mit der Entwicklung
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