Porsche 911

Fairnessausgleich für einen Porsche-Konstrukteur

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über urheberrechtliche Beteiligungsansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 zu entschieden. Anlass hierfür war die Klage der Tochter eines im Jahr 1966 verstorbenen Abteilungsleiters der Rechtsvorgängerin der Porsche AG. Dieser war im Rahmen seiner Tätigkeit mit der Entwicklung

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VW Käfer

Kein Fairnessausgleich für den VW-Beetle

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung der Erbin eines früheren Karosseriekonstrukteurs und späteren Leiters der Abteilung Karosserie-Konstruktion der Porsche AG auf Zahlung eines Fairnessausgleichs zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, wonach der Tochter kein Anspruch gegen die Volkswagen AG auf eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg

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