Waldbrand

Das "Zugvögel-Festival" – und die Sicherheitsauflage wegen Waldbrandgefahr

Eine Veranstaltungsauflage, die die Absage eines Open-Air-Festivals bei Erreichen bestimmter Waldbrand- und Graslandfeuergefahrenindizes vorsieht, ist rechtmäßig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine konkrete Gefahr eines unkontrollierbaren Großbrandes besteht und mildere Schutzmaßnahmen keinen gleichwertigen Schutz gewährleisten.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat den

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Wümme (Südarm)

Grünland als Festivalgelände

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises Verden zur Beschränkung der durch das MOYN-Festival zu nutzenden Flächen und der Teilnehmerzahl außer Vollzug gesetzt.

In der Zeit vom 22. bis zum 25. August 2024 soll in der

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