Eine Veranstaltungsauflage, die die Absage eines Open-Air-Festivals bei Erreichen bestimmter Waldbrand- und Graslandfeuergefahrenindizes vorsieht, ist rechtmäßig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine konkrete Gefahr eines unkontrollierbaren Großbrandes besteht und mildere Schutzmaßnahmen keinen gleichwertigen Schutz gewährleisten.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den
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