Es verstößt nicht gegen Unionsrecht, wenn das Gericht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mangels durchgeführter FFH-Verträglichkeitsprüfung (nur) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, um so die Nachholung der Verträglichkeitsprüfung zu ermöglichen.
Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG i.d.F. des Gesetzes
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