Getränkehandel

Das Flaschenpfand im Werbeprospekt

Bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern ist der Pfandbetrag gesondert anzugeben.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Verein geklagt, der im Interesse seiner Mitglieder die Einhaltung des Wettbewerbsrechts überwacht. Die beklagte Einzelhändlerin vertreibt Lebensmittel. In einem

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Getränkehandel

Getränkewerbung – und das Pfand

Es besteht keine Verpflichtung, bei der Bewerbung von Getränken einen Gesamtpreis einschließlich des Pfandes anzugeben.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in den hier vorliegenden Fällen zwei Klagen eines Wettbewerbsverbandes abgewiesen, der zwei große Handelsketten dazu verpflichten wollte, Getränke

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