Flugunterricht, der dazu dient, eine Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger (Private Pilot Licence) zu erlangen, ist nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugunterricht.
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