Art.101 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine öffentliche Einrichtung, die Förderdarlehen an Abnehmer kartellbefangener Waren gewährt hat, den durch das Kartell entstandenen Schaden ersetzt verlangen kann.
Mit dieser Entscheidung hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall
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