Leistungen einer geprüften Heilpädagogin sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, auch wenn sie nicht gegenüber einem Träger der Eingliederungshilfe, sondern als Subunternehmer für eine Gesellschaft tätig, die ihrerseits gegenüber dem Träger der Eingliederungshgilfe abrechnet.
§ 4
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