Unterschrift

Anwaltliche Versicherung

Grundsätzlich kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist. Dafür muss der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten

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