Überwachung des ruhenden Verkehrs – durch private Dienstleister

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gesetzeswidrig; die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot. Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main hatte als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot gegen den Betroffenen ein Verwarngeld von 15 €

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Landesentwicklungsplan zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main

Vor dem Bundesverwaltungsgericht blieben jetzt zwei Normenkontrollanträge gegen die Landesentwicklungsplanänderung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt ohne Erfolg. Die Städte Neu-Isenburg und Offenbach waren – neben weiteren Städten im Umfeld des Flughafens Frankfurt am Main – vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen

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