Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gesetzeswidrig; die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot. Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main hatte als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot gegen den Betroffenen ein Verwarngeld von 15 €
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