Traditionell wird am 8. März der Internationale Frauentag begangen. In diesem Jahr haben die Vereinten Nationen den Tag unter das Motto
„Gleichberechtigung für Frauen ist Fortschritt für alle.„
gestellt.
Das diese These zutrifft, begründet der UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in seiner Presseerklärung u.a. mit einem höheren Wirtschaftswachstum in Ländern mit größerer Geschlechtergleichheit. Ban stellt einfach und deutlich fest: „Unternehmen mit mehr Chefinnen leisten mehr. Friedensabkommen, an denen Frauen beteiligt sind, halten länger. Parlamente mit höherem Frauenanteil verabschieden mehr Gesetze in Bereichen wie Gesundheit, Erziehung, Antidiskriminierung und Kinderhilfe.“
Damit gelangt er zu der Schlussfolgerung:
„Gleichheit für Frauen bedeutet Fortschritt für alle.“
Doch wie kann es da sein, dass vor acht Tagen die Europäische Kommission mitgeteilt hat, in Europa verdienen Frauen noch immer deutlich weniger als Männer. Gerade in unserem so angeblich fortschrittlichen Deutschland sollten wir in diesem Punkt nicht auf andere zeigen: Nach Angaben der Europäischen Kommission liegt Deutschland am unteren Ende der Länder. Durchschnittlich 22,4 % weniger Lohn bekommen Frauen hier!! Im europäischen Durchschnitt sind es 16,4 %. An der Spitze mit lediglich 2% Differenz bei der Lohngerechtigkeit liegt Slowenien.
Also was hindert Deutschland daran, Gleichheit für Frauen durchzusetzen?
Schließlich hat die Bundesrepublik die UN-Frauenrechtskonvention – zu der auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf wirtschaftlicher Ebene zählt – ratifiziert. Bezüglich der Gleichberechtigung im Arbeitsleben hat die Bundesrepublik die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit1 und Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf2 ratifiziert. So stellt sich doch die Frage, warum die Umsetzung in diesem Land in einem solchen Maße hinterher hinkt.
Die Diskriminierung im Berufsleben widerspricht den Frauenrechten. Nach Artikel 11 der UN-Frauenrechtskonvention sollen die Vertragsstaaten (also auch Deutschland) geeignete Maßnahmen gegen die Diskriminierung treffen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau gewährleisten. Dies umfasst nach Artikel 11, 1. d) insbesondere auch
das Recht auf gleiches Entgelt, einschließlich sonstiger Leistungen, und auf Gleichbehandlung bei gleichwertiger Arbeit sowie Gleichbehandlung bei der Bewertung der Arbeitsqualität.
Natürlich ist dieses Ziel nicht von heute auf morgen zu erreichen. So geht auch der UN-Generalsekretär davon aus, dass „ein heute geborenes Mädchen noch immer Ungleichheit und Diskriminerung wird erfahren können. Ganz gleich, wo ihre Mutter lebt. Wir haben eine gemeinsame Verpflichtung, sicherzustellen, … dass sie gleiches Geld für gleiche Arbeit bekommen. Dass sie nicht diskriminiert werden und so daran gehindert werden, an der Wirtschaft teilzuhaben. Dass sie mitreden können, wenn es um Entscheidungen geht, die ihr Leben betreffen.“
Letztlich ist die Botschaft des UN-Generalsekretärs für alle Mädchen und Frauen ermutigend: „Menschenrechte und Gleichheit Wirklichkeit werden zu lassen, ist kein Traum. Es ist eine Pflicht der Regierungen, der Vereinten Nationen und jedes Menschen.“