Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds

Die bsi 2003 geltende pauschale Gewinnbesteuerung für schwarze Fonds, also für Auslandsfonds, die in Deutschland keine Vertriebszulassung haben, verstößt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegen die europarechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Diese pauschale Gewinnbesteuerung war daher sowohl für Fonds aus den anderen

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