Eine Klausel, die den Hauptgegenstand des Vertrags festlegt, ist nur dann von einer Missbräuchlichkeitskontrolle ausgenommen, wenn sie klar und verständlich abgefasst ist: Kann ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Verbraucher, der ein Fremdwährungsdarlehen aufnimmt, aufgrund der im Rahmen des Darlehensvertrages
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