Genehmigung eines Friedwaldes

Liegen für die Errichtung eines Friedhofes in Form eines Bestattungswaldes keine Anhaltspunkte dafür vor, dass von diesem geplanten Naturfriedhof Umwelteinflüsse nach § 27 Abs. 1 Satz 2 ThürBestG zu befürchten sind, ist kein Grund zur Versagung der Genehmigung für die

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