Das Landgericht Köln hat die Klage der Inhaberin einer Entrümpelungsfirma gerichtet auf Zahlung eines Teilbetrages (100.000 €) für in der Wohnung entdecktes Bargeld von über 600.000 € als auch Finderlohn abgewiesen.
Insbesondere vertragliche Ansprüche würden ausscheiden, da eine Regelung in
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