Will ein Schuldner sein Darlehn mit Geldscheinen zurückzahlen, die mit einem privaten Stempelaufdruck versehen sind, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Zumindest dann nicht, wenn er in München wohnt. Die Geldschuld ist eine Wertverschaffungsschuld, keine Sachschuld. Von daher werden
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