In die bei einer Ausweisung vorzunehmende Interessenabwägung sind Bleibeinteressen auch dann einzustellen, wenn zugunsten des Ausländers ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Für eine isolierte Titelerteilungssperre besteht keine Rechtsgrundlage.
In dem aktuell vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hat ein iranischer
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