Gegen die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat bestehen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf keine verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken.
Da die Abschiebungsandrohung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auch im Übrigen rechtmäßig war, hat das Gericht den Eilantrag des Flüchtlings insgesamt
Artikel lesen
