Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags.
Da für das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch für die Bestimmung der
Artikel lesen


