Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt.
Ein in Bottrop zugelassenes Fahrzeug wurde in Düsseldorf im „Kö-Bogen-Tunnel“ mit
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