Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die Jahre 2009 bis 2012 sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts rechtmäßig.

Krankenkassen erhalten seit 2009 aus dem vor allem mit Krankenversicherungsbeiträgen finanzierten Gesundheitsfonds Zuweisungen, um ihre Ausgaben zu decken. Der Umfang dieses „Risikostrukturausgleichs“

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