Der Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 verfassungsgemäß.
So hat das Landessozialgericht NRW aktuell die Klage einer Krankenkasse gegen die anteilige Heranziehung ihrer Finanzreserven zum Gesundheitsfonds durch das Bundesamt für Soziale
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