Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, wonach sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung ist Folge eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass
Artikel lesen

