Ein Steinmetz ist durch in einer Friedhofssatzung enthaltene Vorschriften über Grabeinfassungen und die Größe von Grabmalen regelmäßig nicht in seiner Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG betroffen.
Die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO hat jede
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