Wümme (Südarm)

Grünland als Festivalgelände

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises Verden zur Beschränkung der durch das MOYN-Festival zu nutzenden Flächen und der Teilnehmerzahl außer Vollzug gesetzt.

In der Zeit vom 22. bis zum 25. August 2024 soll in der

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Dauergrünland und der Wechsel der Grünfutterpflanzen

Landwirtschaftliche Nutzflächen sind bei Anbau von Ackergras bzw. Kleegras als Dauergrünland einzustufen, selbst wenn zwischen verschiedenen Grünfutterpflanzen gewechselt wird.

Dies entschied jetzt das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in zwei als Musterverfahren für über 250 schleswig-holsteinische Landwirte geführten Verfahren. Diese Urteil sind insbesondere

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