Aus Sicht eines sog. verständigen Dritten entfaltet auch eine fest installierte Kameratechnik zur Überwachung der Örtlichkeit eine Abschreckungswirkung für potenzielle Versammlungsteilnehmer. Für die Polizei ist es möglich und zumutbar, für den kurzen Zeitraum des Durchzugs einer friedlichen Demonstration die Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen auf den außerhalb des Demonstrationsgeschehens liegenden
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