Braunkohlebagger

Stadtwerke – und ihre Grundrechtsfähigkeit

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb der Antrag eines Stadtwerke-Zusammenschlusses auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg, der das Ausschreibungsvolumen und die Höhe des Steinkohlezuschlags nach dem sogenannten Kohleausstiegsgesetz betraf, mit dem die Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 schrittweise reduziert und beendet werden soll.  Die angegriffene Regelung im Kohleausstiegsgesetz /Kohleverstromungsbeendigungsgesetz Das Gesetz

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Unternehmen in öffentlicher Hand – und ihre Grundrechtsfähigkeit

Unternehmen, die sich überwiegend oder vollständig in öffentlicher Hand befinden, sind nicht grundrechtsfähig. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie mit der Gesundheitsvorsorge öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Dabei besteht hinsichtlich der Grundrechtsfähigkeit kein Unterschied zwischen Unternehmen unmittelbar in staatlicher Hand und solchen in kommunaler Trägerschaft. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2018 –

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