Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb der Antrag eines Stadtwerke-Zusammenschlusses auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg, der das Ausschreibungsvolumen und die Höhe des Steinkohlezuschlags nach dem sogenannten Kohleausstiegsgesetz betraf, mit dem die Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 schrittweise reduziert und beendet werden soll. Die angegriffene Regelung im Kohleausstiegsgesetz /Kohleverstromungsbeendigungsgesetz Das Gesetz
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