Besteht ein „Hähnchen-Kebab“ nicht aus gewachsenen Fleischscheiben, sondern auch aus Fleisch, das wie Hackfleisch zerkleinert wurde, so liegt in der Bezeichnung „Hähnchen-Kebab“ eine Irreführung des Verbrauchers.
So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Herstellers von
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