Handwerksinnungen – ohne OT-Mitgliedschaft

Eine Handwerksinnung darf nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wollte eine Handwerksinnung in ihrer Satzung für ihre Mitglieder die Möglichkeit einführen

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