Die Stadt Bochum hat neun Bewohnerinnen und Bewohnern der „Villa Kunterbunt“, einer Haushälfte eines denkmalgeschützten Hauses aus dem Jahr 1898, die Nutzung wegen brandschutzrechtlicher Mängel nach einer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
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