Kaiserslautern

Kreisumlage – und die Kommunalaufsicht

Die Beanstandung des Haushalts eines Landkreises ist unverhältnismäßig, wenn dem Kreis auch bei größtmöglicher Anspannung seiner Kräfte keine ausrei­chenden, Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestan­den haben, um sein Haushaltsdefizit spürbar, d.h. mehr als nur geringfügig, zu reduzie­ren. Die durch die Kommunalaufsicht des

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