Eine nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung durchgeführte Hautstraffung kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der privaten Krankenversicherung darstellen, wenn sie nach objektiven medizinischen Erkenntnissen im Einzelfall therapeutisch geboten ist.
Die private Krankenversicherung kann verpflichtet sein, auch die Kosten einer
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