Ein Landrat darf kommunalaufsichtlich gegen „Steueroasen“-Gemeinde vorgehen.
Für eine als „Steueroase“ bekannte nordfriesische Gemeinde mit nur 39 Einwohnern, in der sich wegen des niedrigen Gewerbesteuerhebesatzes zahlreiche Unternehmen niedergelassen haben, hatte der Landrat des Kreises Nordfriesland als Kommunalaufsichtsbehörde im März 2011
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