Ein Elektroroller ist ein sog. Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, der nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse fällt. Er ist kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenkasse.
So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall entschieden und dem Begehren eines 80
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